Liebe Eltern,
die Fahrtenwoche haben wir nunmehr abgeschlossen. Veränderungen des Schulbetriebs erwarten uns ab der kommenden Woche:
Das Wichtigste in Kürze:
- Testungen ab nächste Woche finden in der Regel Mo., Mi. und Fr. jeweils in der 1. Stunde im Fachunterricht statt. Es gibt Ausnahmen in einzelnen Jahrgängen.
- Schülerinnen und Schüler können seitens der Schule bei Bedürftigkeit ein Endgerät bekommen, wenn sie kein eigenes Gerät zuhause haben.
- Unsere Schule ist als „Digitale Schule“ ausgezeichnet.
- weitere Hinweise zu den Sitzungen der Gremien: Schulpflegschaft und Schulkonferenz
geänderte Quarantäneregelungen und Testungen
Es ist seitens des Landes eine Neuregelung der Quarantäneverfahren beschlossen.
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu diesen neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies stellt uns schulorganisatorisch vor Herausforderungen, besonders in der Sekundarstufe II.
Eine dritte regelhafte Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Die Testungen sind nach Landesvorgabe grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen. Dies trägt auch der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. An den Testtagen finden in der Regel die Testungen in der 1. Stunde im Fachunterricht statt.
Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Durch das Förderprogramm von Bund und Ländern können Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über kein Gerät (Laptop, PC, Tablet) für Distanzunterricht (z.B. im Quarantänefall) verfügen, sich über die Schule ein geeignetes Gerät ausleihen. Unter welchen Bedingungen eine Ausgabe möglich ist, erfahren Sie durch ein Formular, das bald im Downloadbereich der Schule verfügbar ist. Bitte leiten Sie entsprechend ausgefülltes Formular wieder der Schule über die Klassenleitung zu.
Auszeichnung als „Digitale Schule“
Wir freuen uns über die Auszeichnung als „Digitale Schule“ durch die nationale Initiative „MINT Zukunft schaffen!“. In einer selbstverständlich ebenso „digitalen“ Auszeichnungsfeier am Mittwoch, 08.09.2021, ist nun auch die Karla-Raveh-Gesamtschule mit diesem Signet versehen.
Hinweise zu den Sitzungen der Gremien
Die 1. Sitzung der Schulpflegschaft wird am 21.09.2021 um 19:30 Uhr in der Mensa/im Forum stattfinden. Die Schulkonferenz tagt am 28.09.2021 um 18:00 Uhr ebenfalls dort.
Achtung: Voraussetzung der Teilnahme ist der Nachweis der Impfung, Testung oder Genesung.
Bitte beachten Sie im Besonderen folgende Regelungen:
- Bitte erscheinen Sie frühestens 25 Minuten vor Beginn der Sitzung. Es kann im Eingangsbereich (Zugang Haupteingang) zu Wartezeiten kommen.
- Nutzen Sie die vor Ort vorgehaltenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion. Achten Sie ebenso auf Abstand und vorgegebene Laufwege. Vor Ort erfassen wir den Sitzplatz.
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Die Teilnahme ist nur mit einem negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis möglich (gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356). Dazu zählt der sog. „Bürgertest“.)
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung bitte mit und zeigen Sie diese unaufgefordert vor Eintritt vor.
Ein Testnachweis ist nicht notwendig, wenn
– ein Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorliegt.
– eine (durchlebte) Infektion durch einen schriftlichen Nachweis des positiven Tests belegt werden kann und diese mind. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt.
– der Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff belegt werden kann.
Bitte bringen Sie auch in dem Fall den schriftlichen Nachweis (Impfausweis, Zertifikat etc.) mit zur Veranstaltung und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor Eintritt vor.
Achtung: Im Falle der Nichtvorlage der Nachweise, ist die Teilnahme an der Sitzung nicht möglich.
Wir freuen uns – trotz der Rahmenbedingungen – auf einen angenehmen Austausch und die Arbeit in den jeweiligen Gremien.
Für die Schulleitung: Bernd Hendig