Der Elterninformationsabend zur gymnasialen Oberstufe am heutigen Dienstag, 23.11.2021 (19:00 Uhr) im Forum 1 richtet sich nur an Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Erziehungsberechtigten leider nicht begleiten, weil die Raumkapazität nicht ausreicht.
Es darf auch nur 1 Erziehungsberechtigte(r) pro Schüler/in teilnehmen.
Ein Betreten des Schulgebäudes und eine Teilnahme am Informationsabend ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Bitte bringen Sie einen Nachweis mit und legen Sie diesen vor Eintritt vor. Es gelten die unten stehenden Regelungen zum Infektionsschutz. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einlass ist ab 18:30 Uhr am Haupteingang des Hauptgebäudes.
Ich freue mich auf Ihr Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meyer-Einsfelder
Abteilungsleitung III
Es gelten folgende Regelungen zum Infektionsschutz Einlass nur mit Voranmeldung (online-Buchung mit Name, Vorname und E-Mail-Adresse). Vor Ort erfassen wir konkrete Adressdaten. Ein Check-Inn mit der Corona WARN-APP ist möglich. Bitte bringen Sie ebenso Ihren Personalausweis mit. Voraussetzung der Teilnahme ist der Nachweis der Impfung, Testung oder Genesung, im Detail: · Die Teilnahme ist nur mit einem negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis möglich (gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356). Dazu zählt der sog. „Bürgertest“.) Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung bitte mit und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor Eintritt vor. · Ein Testnachweis ist nicht notwendig, wenn – ein Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorliegt. – eine (durchlebte) Infektion durch einen schriftlichen Nachweis des positiven Tests belegt werden kann und diese mind. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt. – der Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff belegt werden kann. Bitte bringen Sie auch in dem Fall den schriftlichen Nachweis (Impfausweis, Zertifikat etc.) mit zur Veranstaltung und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor Eintritt vor. Achtung: Im Falle der Nichtvorlage der Nachweise, ist die Teilnahme am Elternabend nicht möglich. · Bitte erscheinen Sie frühestens 15 Minuten vor Beginn des jeweiligen Elternabends oder des gebuchten Zeitfensters zum Tag der offenen Tür. Es kann in den Eingangsbereichen (Zugang Haupteingang) zu Wartezeiten kommen. · Nutzen Sie die vor Ort vorgehaltenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion. · Achten Sie ebenso auf Abstand und vorgegebene Laufwege. Vor Ort erfassen wir beim Elterninformationsabend den Sitzplatz. · Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, auch am Sitzplatz. |