Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
wir haben das Schuljahr 2021/2022 begonnen. Zentrales Anliegen ist, so viel Normalität zu ermöglichen, wie möglich. Dazu gehört ein Ganztagsbetrieb mit offenen Angeboten und Unterricht nach Stundentafel. Wir öffnen verantwortungsvoll.
Das Wichtigste in Kürze:
- Regelbetrieb in allen Fächern im Ganztag
- Rückkehr aus einem Risikogebiet: eventuelle Quarantänepflichten beachten
- Termine Elternabende, Schulpflegschaft, Schulkonferenz und bewegliche Ferientage
- Selbsttestverfahren wird nach den Sommerferien fortgesetzt.
- Schulfahrten können stattfinden.
- Die bisherige Regelung zur Maskenpflicht wird fortgesetzt.
- Busfahrkarten werden nach den Ferien ausgegeben. In den ersten Tagen können die Lernenden ohne fahren. Die Verkehrssituation kann nächste Woche beeinträchtigt sein.
- Änderungen von Daten bitte mitteilen.
Elternabende, Schulkonferenz und Schulpflegschaft im neuen Schuljahr
Solange es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht, wollen wir die Elternabende wieder mit einem gemeinsamen allgemeinen Informationsteil im Forum I beginnen. Hier werden sowohl die schulischen Arbeitsschwerpunkte des neuen Schuljahres wie auch die konkreten Vereinbarungen und Projekte vorgestellt. Anschließend finden die klassenbezogenen Pflegschaftsversammlungen in den jeweiligen Klassen statt. Nach Stand heute (20.08.2021) können wir gemeinsam jeweils um 19.00 Uhr beginnen. Bitte achten Sie auf eventuelle, kurzfristige Aktualisierungen auf unserer Homepage an dieser Stelle.
Bitte entnehmen Sie den für Sie zutreffenden Termin vorab aus der nachfolgenden Tabelle:
Jahrgang | Wochentag | Datum |
Jahrgang 5 | Donnerstag | 26.08.2021 |
Jahrgang 6 | Donnerstag | 02.09.2021 |
Jahrgang 7 | Dienstag | 24.08.2021 |
Jahrgang 8 | Montag | 30.08.2021 |
Jahrgang 9 | Mittwoch | 25.08.2021 |
Jahrgang 10 | Montag | 23.08.2021 |
Jahrgang 11 | Dienstag | 31.08.2021 |
Jahrgang 12 | Mittwoch | 01.09.2021 |
Achtung: Voraussetzung der Teilnahme ist der Nachweis der Impfung, Testung oder Genesung.
Bitte beachten Sie im Besonderen folgende Regelungen:
- Bitte erscheinen Sie frühestens 25 Minuten vor Beginn des jeweiligen Elternabends. Es kann im Eingangsbereich (Zugang Haupteingang) zu Wartezeiten kommen.
- Teilnehmen kann pro Kind nur ein Elternteil (Erziehungsberechtigte/r).
- Nutzen Sie die vor Ort vorgehaltenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion. Achten Sie ebenso auf Abstand und vorgegebene Laufwege. Vor Ort erfassen wir den Sitzplatz.
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Die Teilnahme ist nur mit einem negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis möglich (gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356). Dazu zählt der sog. „Bürgertest“.)
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung bitte mit und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor Eintritt vor.
- Ein Testnachweis ist nicht notwendig, wenn
– ein Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorliegt.
– eine (durchlebte) Infektion durch einen schriftlichen Nachweis des positiven Tests belegt werden kann und diese mind. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt.
– der Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff belegt werden kann.
Bitte bringen Sie auch in dem Fall den schriftlichen Nachweis (Impfausweis, Zertifikat etc.) mit zur Veranstaltung und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor Eintritt vor.
Achtung: Im Falle der Nichtvorlage der Nachweise, ist die Teilnahme am Elternabend nicht möglich.
Wir freuen uns – trotz der Rahmenbedingungen – auf einen angenehmen Austausch und die Arbeit in den jeweiligen Gremien.
Die 1. Sitzung der Schulpflegschaft wird am 21.09.2021 um 19:30 Uhr in der Mensa/im Forum stattfinden. Die Schulkonferenz tagt am 28.09.2021 um 18:00 Uhr.
Eine Teilnahme an diesen schulischen Veranstaltungen wird nach Stand heute nur bei Testung, Impfung oder Genesung möglich sein. Die Regelungen der Elternabende gelten entsprechend.
Die beweglichen Ferientage im Schuljahr 2021/2022 sind:
– Montag, 31.01.2022 (nach der Zeugnisausgabe, Halbjahreswechsel)
– Freitag, 27.05.2022 (nach Christi Himmelfahrt)
– Freitag, 17.06.2022 (nach Fronleichnam)
Regelbetrieb
Grundsätzlich nehmen wir unseren regulären Schulbetrieb wieder auf. Wichtig wird, auch die ganzheitliche Förderung und Schule als Lern- und Lebensraum wieder verstärkt in den Blick zu nehmen. Unser oberstes Ziel wird es sein, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren individuellen Lernentwicklungen und Lernerfahrungen in den Blick zu nehmen, Lernfreude neu zu beleben und die Schul- und Klassengemeinschaften wieder zu festigen. Zu den Möglichkeiten gibt auch eine weitere Schulmail vom 13.08.2021 Auskunft. Diese finden Sie hier.
Nach den Tagen des Ankommens gewinnt in der Zeit bis zu den Herbstferien für eine adäquate Ausrichtung des Unterrichts sowie der Maßnahmen für eine individuelle Förderung die Ermittlung der Lernausgangslagen in allen Fächern an Bedeutung. Einschränkungen in einzelnen Fächern und Jahrgängen sind leider gegeben. Nähere Informationen gibt es dazu im Rahmen der Elternabende.
Rückkehr aus einem Risikogebiet
Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht.
Wir bitte Sie, die aktuellen Regelungen zu beachten.
Selbsttestverfahren
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden.
Die grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Landes geregelt und gilt für alle Schulen in NRW. Die Tests werden i.d.R. am Montag, Mittwoch und/oder Donnerstag in der 1. Stunde im Fachunterricht durchgeführt. Die
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erfahren die genauen Zeiten durch die Abteilungsleitung. Nur bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch möglich. Wir erinnern daran, dass die Schülerinnen und Schüler die Tests in der Schule erhalten und unter Aufsicht selbst durchführen. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Der Nachweis darüber ist in der Schule vorzulegen.
Wir möchten noch einmal auf die Informationen des Schulministeriums zu den Selbsttests verweisen. Sie finden Sie hier.
Dort finden Sie Angaben und Videos zum Test oder beispielsweise zum Umgang mit einem positiven Ergebnis. Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten bitte an die jeweiligen Klassen-, Jahrgangs- oder Abteilungsleitungen. Gerne stehen wir Ihnen für den persönlichen Austausch zur Verfügung.
Gemäß Rechtsvorgabe schließt die Schulleitung Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
Die Schule weist dann die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben nach Vorgaben des Landes keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Maskenpflicht
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schule, nicht dagegen im Freien. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.
Busfahrkarten und Verkehrssituation
Die neuen Busfahrkarten werden im Laufe der ersten Schulwoche an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. In dieser Zeit können die Kinder ohne Fahrkarte mit dem Bus fahren.
Im Vogelsang werden derzeit Tiefbauarbeiten durchgeführt. Die Zuwegung „Vogelsang“ wird aller Voraussicht nach mit Schulstart weiterhin von Einschränkungen betroffen sein. Es ist möglich, dass die Schule auch in der nächsten Woche lediglich einspurig bis zur Bushaltestelle anfahrbar sein wird. Wir bitten diesen Umstand zu beachten, insbesondere die Änderungen im Busverkehr dazu. Sobald wir Näheres wissen, würden wir dies ebenfalls an dieser Stelle veröffentlichen.
Änderungen der Schülerdaten
Bitte geben Sie jede Veränderung der Daten Ihres Kindes (Adressänderung, Änderungen der Erziehungsberechtigten, Änderungen der Notfalltelefonnummer usw.) durch Ihre Kinder oder über die Klassenleitungen im Sekretariat bekannt. Bitte beachten Sie auch, dass bei Umzügen evtl. die Berechtigung der Busfahrkarte verfällt oder eine neue Busfahrkarte beantragt werden muss.
Hygiene und Infektionsschutz
Die bisherigen Regelungen (medizinische Maske, Abstand, kein Schulbesuch bei Krankheitssymptomen, Pausenbereiche etc.) bleiben bestehen.
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 wegen der Passform keine medizinische Maske tragen können, können diese eine Alltagsmaske nehmen.
Sollten Kinder ihre Maske vergessen, können diese im Ausnahmefall eine im Sekretariat abholen.
Oberstes Ziel ist es, die Infektionsweitergabe innerhalb der Schule zu vermeiden. Die Viruslast unterscheidet sich von Person zu Person deutlich, sodass gerade bei der Enge der Räume ein vollständiger Schutz auch bei Einhaltung der Regeln nicht gegeben ist.
Die Geschwindigkeit der Verbreitung einer Infektion wird gefördert durch Personen, die die Hygienemaßnamen und -regeln nicht ernst nehmen.
Wir erinnern also noch einmal an:
– Abstände maximieren
– Hygiene beachten: richtiges Husten und Niesen sowie gründliches Händewaschen
– Alltagsmaske tragen
– Lüften (alle 20 Minuten)
– App-Nutzen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app)
In allen Klassenräumen steht Papier, Seife und ein Abfallbehälter zur Verfügung. Alle Beteiligten müssen sich oft und gründlich die Hände waschen. In jeder Pause sind auch die Fenster zur gründlichen Lüftung zu öffnen. Es soll eine Stoß-/Querlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern über mehrere Minuten erfolgen.
In den Räumen hat keine Bewegung stattzufinden. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben nach Eintritt in den Raum auf ihrem vorher fest zugewiesenen Platz.
Gesundheit
Wir möchten Sie bitten, uns bei einer bestätigten Infektion sehr zeitnah zu informieren. Bitte informieren Sie uns umgehend ebenso bei einem konkreten SARS-CoV-2-Verdacht, auch bei Familienmitgliedern oder engen Kontaktpersonen mit begründetem Verdacht, einer Quarantäneanordnung oder der Notwendigkeit einer Testung. Lassen Sie Ihr Kind im Zweifel vorübergehend zuhause, entschuldigen Sie es in der Schule oder nehmen Sie mit uns Rücksprache.
Nutzung der Corona-Warn-App
Im Falle eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person, meldet sich bei hohem Risiko das Gesundheitsamt bei Ihnen. Über die Corona-Warn-App erhalten Sie oder Ihre Kinder diese Nachricht früher. Auch wir können gemeinsam schneller reagieren und dazu als Schule beitragen, einer Verbreitung noch frühzeitiger entgegen zu wirken. Sollte ein positiver Befund auf diesem Weg erfolgen, informieren Sie uns ebenso bitte zeitnah.
Wir möchten noch einmal dringend die Nutzung der App anraten.
Wenn die Corona-Warn-App rot zeigt, dann empfiehlt sie dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme, um ärztlichen Rat einzuholen, von z.B. dem Haus- oder Kinderarzt oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117). Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn-App informiert allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Stimmen Sie in dem Fall nach ärztlicher Beratung alle weiteren Schritte bitte individuell ab.
Sollte sich eine rote Meldung bei Ihrem Kind im Laufe eines Schultages ergeben, suchen wir mit Ihnen den Kontakt und besprechen das weitere Vorgehen. Oberstufenschülerinnen und -schüler stellen wir in dem Fall vom Unterricht frei. Eine rote Meldung bei einer Sitznachbarin/einem Sitznachbarn muss unmittelbar daneben Sitzende nicht beunruhigen.
Für die Schulleitung: Bernd Hendig